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   BVerwG, 25.05.1984 - 8 B 127.83   

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https://dejure.org/1984,8183
BVerwG, 25.05.1984 - 8 B 127.83 (https://dejure.org/1984,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1984 - 8 B 127.83 (https://dejure.org/1984,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 8 B 127.83 (https://dejure.org/1984,8183)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einhaltung von Wohnflächengrenzen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 51.78

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Erteilung einer Bescheinigung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 B 127.83
    Zur Wohnfläche gehören nach § 42 Abs. 4 Nr. 4 II. BV nur solche Räume nicht, die sich deutlich von den Wohnräumen im Sinne des § 82 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 6 II. WoBauG unterscheiden und durch zusätzliche objektive Merkmale als Geschäftsräume ausweisen (Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 8 B 51.78 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 6 S. 9; Beschluß vom 24. Juli 1980 - BVerwG 8 B 18.80 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 8 S. 10 [11]).

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung im einzelnen ergeben sich aus den in § 42 Abs. 4 II. BV für Zubehörräume und Wirtschaftsräume angeführten Beispielsfällen (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1978 a.a.O.).

    Gemeinsam ist diesen Abgrenzungsmerkmalen, daß sie auf eine praktisch ausschließliche Nutzbarkeit des Raumes zu Geschäftszwecken hindeuten müssen (Beschluß vom 14. Dezember 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.07.1980 - 8 B 18.80

    Mehrflächenbedarf wegen beruflicher Interessen - Begriff des beruflich genutzten

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 B 127.83
    Zur Wohnfläche gehören nach § 42 Abs. 4 Nr. 4 II. BV nur solche Räume nicht, die sich deutlich von den Wohnräumen im Sinne des § 82 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 6 II. WoBauG unterscheiden und durch zusätzliche objektive Merkmale als Geschäftsräume ausweisen (Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 8 B 51.78 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 6 S. 9; Beschluß vom 24. Juli 1980 - BVerwG 8 B 18.80 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 8 S. 10 [11]).

    Freiberuflich genutzte Räume der hier in Rede stehenden Art innerhalb einer Wohnung können nämlich regelmäßig zugleich oder später zu Wohnzwecken benutzt werden, ohne daß es einschneidender Änderungen bedarf (Beschluß vom 24. Juli 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 116.83

    Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Wohnflächenberechnung - Wirtschaftsräume und

    Gemeinsam ist diesen Abgrenzungsmerkmalen, daß sie auf eine praktisch ausschließliche Nutzbarkeit des Raumes zu Geschäftszwecken hindeuten müssen (vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1978, a.a.O., undvom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 B 127.83 - S. 3).
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